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Nutzungsbedingungen – Beitragsstopper

1. Grundsatz und Charakter des Angebots

Beitragsstopper stellt eine gemeinschaftliche Infrastruktur zur Verfügung, die es einer Vielzahl von Bürgern ermöglicht, koordiniert, standardisiert und kollektiv rechtlich gegen das Rundfunkbeitragssystem vorzugehen.

Es wird ausdrücklich kein Dienstvertrag, kein Werkvertrag und kein Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschlossen. Beitragsstopper erbringt keine individuellen Leistungen für einzelne Teilnehmer.

2. Freiheitsbeitrag (solidarischer Kostenanteil)

Der von den Teilnehmern geleistete Betrag wird als Freiheitsbeitrag bezeichnet. Der Freiheitsbeitrag stellt einen solidarischen Kostenanteil zur Finanzierung der gemeinschaftlichen Infrastruktur von Beitragsstopper dar.

Der Freiheitsbeitrag kann in folgenden Varianten erbracht werden:

Der Freiheitsbeitrag ist kein Entgelt für eine individuelle Leistung, nicht erfolgsabhängig und begründet keinen Anspruch auf Einzelfallbearbeitung, Rechtsberatung, Vertretung oder einen bestimmten Erfolg.

Der laufende Freiheitsbeitrag kann wahlweise monatlich oder jährlich entrichtet werden. Die Zusage zur Zahlung des laufenden Freiheitsbeitrags kann mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Kalenderjahres beendet werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

Eine Rückerstattung des Freiheitsbeitrags wegen ausbleibenden individuellen Erfolgs ist ausgeschlossen.

3. Keine Rechtsberatung / kein Mandat

Beitragsstopper erbringt keine individuelle Rechtsberatung, keine Einzelfallprüfung und keine anwaltliche Vertretung. Es wird kein Mandatsverhältnis begründet.

Beitragsstopper ist kein Rechtsdienstleister im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Zur Verfügung gestellt werden ausschließlich standardisierte Vorlagen, Informationen, technische Systeme und koordinative Strukturen, die von den Teilnehmern eigenverantwortlich genutzt werden.

4. Eigenverantwortliche Nutzung

Die Nutzung sämtlicher bereitgestellter Inhalte erfolgt eigenverantwortlich. Entscheidungen über Art, Zeitpunkt und Umfang der Nutzung trifft jeder Teilnehmer selbst.

Es besteht kein Anspruch auf individuelle Anpassung, Bearbeitung, Prüfung oder Betreuung.

5. Keine Erfolgsgarantie

Ein bestimmter rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet und nicht zugesichert. Ziel ist kollektive Wirkung durch Masse, nicht der garantierte Erfolg im Einzelfall.

6. Haftung

Eine Haftung für individuelle Ergebnisse, Entscheidungen oder Folgen der Nutzung der bereitgestellten Inhalte ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Beitragsstopper haftet nicht für Schäden, die aus der eigenverantwortlichen Nutzung der Infrastruktur, der Vorlagen oder der koordinierten Abläufe entstehen.

7. Kollektive Weiterentwicklung

Beitragsstopper behält sich vor, Inhalte, Abläufe und technische Strukturen anzupassen, weiterzuentwickeln oder zu verändern, sofern dies der kollektiven Wirksamkeit und der Zielsetzung der Bewegung dient.

8. Zielsetzung

Ziel von Beitragsstopper ist die systemische Veränderung durch Koordination, Standardisierung und die Masse gleichgelagerter rechtlicher Handlungen. Dies stellt kein individuelles Leistungsversprechen, sondern eine kollektive Kapazitätsbildung dar.

Stand: 01.01.2024

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