+ Wie genau ist der Ablauf?
Welle 1
Mit bis zu drei aufeinanderfolgenden Schriftsatz-Wellen wehrst Du Dich gegen die rechtswidrige Festsetzung bzw. Durchsetzung des Rundfunkbeitrags. Mit der ersten Welle forderst Du vom Beitragsservice der Rundfunkanstalten einen Festsetzungsbescheid ein. Sei entspannt, wenn es eine Weile dauert, bis Dir der Festsetzungsbescheid zugestellt wird. Wichtig ist, dass du schon an dieser Stelle deine Zahlungen an den Beitragsservice einstellst.
Nach Erhalt des Festsetzungsbescheides wird der Widerspruch eingelegt.
Sobald Du den Widerspruchsbescheid erhältst, kannst Du mit der 2. Welle beginnen.
Welle 2
In der zweiten Welle bist du, nachdem Du den Widerspruchsbescheid des Beitragsservices bzw. der Landesrundfunkanstalt erhalten hast. Nun gilt es, vor das zuständige Verwaltungsgericht zu ziehen und die Rechtmäßigkeit des Bescheids überprüfen zu lassen. Ohne Anwaltszwang und perfekt vorbereitet mit einer Klage und ausreichend Belegen kannst Du für nur 114 Euro Gerichtskosten (vorausgesetzt der Streitwert übersteigt nicht die 500 Euro) sehr schnell und effektiv vorgehen. Diesen Schritt gehen tausende Menschen gleichzeitig und zwar vor allen Verwaltungsgerichten der Republik – mit einem Ziel: in Karlsruhe zur Entscheidung zu landen.
Welle 3
Sollte trotz des laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht eine vollstreckende Instanz auf Dich zukommen, warten in Welle 3 weitere Schreiben, mit denen die Vollstreckung angegriffen wird. Dieses Vorgehen ist juristisch wohlüberlegt und wirkungsvoll
+ Was genau ist der rechtliche Hintergrund?
Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen seines Urteils vom 8. Juli 2018 (1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 745/17) festgestellt, dass für die Erhebung des Rundfunkbeitrags nur dann eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gegeben ist, solange ein die Erhebung rechtfertigender Vorteil in Form einer authentischen, auf sorgfältig recherchierten Informationen beruhenden, vielfältigen Berichterstattung gegeben ist, die einen individuellen Vorteil bietet.
Dieser öffentlich-rechtliche Auftrag, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 18.07.2018 als maßgeblichen Grund für die Rechtmäßigkeit des Beitrags ausführte, wird nicht mehr erfüllt. Der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil ist nicht mehr gegeben.
Die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018 zugrundeliegende Sachlage (seinerzeit hat das Bundesverfassungsgericht diesen Auftrag als erfüllt angesehen) ist daher nicht mehr gegeben und geändert. Das bedeutet das Aus für den Zwangs-Rundfunkbeitrag.
+ Ist der Beitragsblocker legal?
Ganz klar ja. Wir greifen lediglich fehlerhafte Verwaltungsverfahren auf juristische Art und Weise an. Das ist das gute Recht eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin in der Bundesrepublik Deutschland. Sämtliche Argumente basieren auf dem Grundgesetz und geltendem Recht.
+ Kommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt seinem Auftrag nach?
Genau das ist die zentrale Frage, die wir nun vor sämtlichen Verwaltungsgerichten massenhaft klären lassen.
+ Sind meine Daten sicher?
Ja, Deine Daten sind bei uns sicher. Sie werden gemäß der aktuellen Datenschutzbestimmungen verwaltet und nicht an Dritte weitergeben. Unsere Datenschutzbestimmungen findest du hier
+ Warum ist der Unternehmenssitz in den Niederlanden?
Als Organisatoren des Portals haben wir uns bewusst dafür entschieden, den Sitz unserer Gesellschaft in den Niederlanden zu registrieren. Das ermöglicht uns im Falle juristischer Auseinandersetzungen mehr Handlungsspielraum. Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass das EU-Recht in solchen Fällen auch ein wirksamer Schutz vor Willkür und Zensur sein kann.
+ Ist es sicher, dass der Beitragsblocker wirkt?
Wie bei allen rechtlichen Fragen, gibt es keine letztendliche Gewissheit, bevor man nicht vor dem höchstmöglichen Gericht gewesen ist. Sämtliche Argumente und Schreiben wurden von Top-Juristen entwickelt und basieren vollständig auf den in Deutschland gültigen Gesetzen. Wir sind der festen Überzeugung, unsere Rechtsauffassung durchsetzen zu können.
+ Kann ich zu jeder Zeit starten?
Ja, Du kannst jederzeit bei uns starten und Dich von der Zwangspropaganda befreien, denn die Rundfunkbeiträge werden in jedem Quartal wieder neu fällig. Du benötigst dafür lediglich die Beitragsnummer vom Beitragsservice. Dabei ist es nicht relevant, ob Du bereits einen Festsetzungsbescheid hast, eine Androhung zur Vollstreckung oder bereits vollstreckt wurde. Du steigst in der Welle ein, in der Du Dich gerade befindest. Wir helfen Dir gerne.
+ Was kostet der Beitragsblocker?
Der Beitragsblocker kostet einmalig € 55,08. Dafür erhältst Du alle anwaltlich erarbeiteten Schreiben, um Dich in drei Schriftsatz-Wellen gegen die Vollstreckung des Rundfunkbeitrags wehren zu können. Weitere Kosten durch uns entstehen nicht.
+ Warum kostet der Beitragsblocker Geld?
Die von Top-Juristen entwickelten Schreiben und vor allen Dingen die juristisch abgesicherte Vorgehensweise haben in der Erstellung sehr viel Geld gekostet und müssen fortlaufend weiterentwickelt werden. Weiterhin unterstützen wir unsere Nutzer bei sämtlichen weiteren Schritten in den Wellen 2 und 3 mit unserem Support. Das ist nur möglich, wenn wir die erforderlichen Gelder von unseren Nutzern erhalten.
+ Kann der Beitragsblocker auch von Unternehmen genutzt werden?
Ja, das ist möglich. Die Argumente für Unternehmen sind identisch mit den Argumenten für Privatnutzer.
+ Wie bezahle ich?
Bezahlt wird der Beitragsblocker mit Sofortüberweisung, SEPA-Lastschrift, Kredit- oder Debitkarte, Onlineüberweisung oder Giropay. Wir wickeln die Zahlung über den Zahlungsdienstleister Novalnet ab. Alternativ kann der Preis von 55,08 Euro unter Angabe der Email-Adresse auch direkt auf unser Giro-Konto überwiesen werden:
Name: Redcap BV
IBAN: NL96 INGB 0675 8406 51
BIC: INGBNL2A (ING)
+ Ich habe bei der Folgenbeseitigungsklage Gerichtskosten bezahlt, kann ich die wieder zurückfordern?
JA!
Wenn die damalige Folgenbeseitigungsklage oder auch die Dienstaufsichtsbeschwerde als Erinnerung beim Amtsgericht gewertet wurde und Du eine Gebührenrechnung erhalten und bezahlt hast. Eine Erinnerung ist gerichtsgebührenfrei.
Sollte das Verfahren als Klage gewertet worden sein, dann kannst Du die Gebühren ganz bzw. Teilweise (in diesem Fall 2/3 der Kosten) zurückfordern.
Schick einfach einen Zweizeiler mit dem Aktenzeichen an das zuständige Amtsgericht und informiere das Amtsgericht, dass die Erinnerung gerichtsgebührenfrei ist.
Erbitte die Erstattung der unverbrauchten Gerichtskosten auf Dein Bankkonto.
+ Kostet mich eine Erinnerung vor dem Amtsgericht was?
Wenn Du eine Erinnerung beim Amtsgericht eingereicht hast, ist die Gerichtsgebühr frei.
Sollte das Amtsgericht Dir eine Rechnung schicken, dann informiere das Amtsgericht, dass die Erinnerung gerichtsgebührenfrei ist. Solltest Du bereits gezahlt haben, dann fordere einfach mit einem 2-Zeiler die Gebühren zurück.
+ Welche alternativen Versandmethoden gibt es?
Ausdrucken und postalisch Versenden ist nicht jedermanns Sache.
Zumal man dazu einen Drucker benötigt, und auch noch Zeit, um zur Post zu gehen.
Frag am besten bei Deinem Gericht, welche Optionen es Dir anbieten kann. Alternativ haben wir hier ein paar Versandmethoden zusammengestellt, die von den meisten Gerichten akzeptiert werden.
Fax:
Das Fax wird von allen Gerichten anerkannt. Es gibt unterschiedliche Anbieter - auch online, so dass Du nicht zwingend ein Faxgerät benötigst. Die Kosten sind verhältnismäßig gering. Erkundige Dich allerdings vorab beim Gericht, ob das Gericht Dir nicht die dort hingeschickten Seiten in Rechnung stellt. Hier findest Du unterschiedliche online Anbieter. https://praxistipps.chip.de/fax-online-senden-diese-kostenlosen-anbieter-gibt-es_13517 Es gibt allerdings noch weitere wie Easybell oder Wise. Bitte schau Dir die Angebote genau an und entscheide selbst, wie Du den Versand handhaben möchtest. Wichtig ist, dass Du einen Nachweis hast.
DE-Mail:
Ist seit dem 31.08.2024 nicht mehr verfügbar. Bitte informiere Dich bei Deinem zuständigen Gericht welche alternativen Versandmethoden Dir nun zur Verfügung stehen.
EGVP:
Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ist eine Kommunikationsinfrastruktur, mit der seit 2004 von authentifizierten Teilnehmern an die teilnehmenden Gerichte und Behörden elektronische Dokumente und Akten übermittelt werden können. Bitte informiere Dich bei Deinem Verwaltungs- / Amtsgericht, ob sie diese Versandmethode akzeptieren. Mehr Informationen dazu erhältst Du hier: https://egvp.justiz.de
Bund-ID:
Auch die Bund-ID soll in Zukunft als verifizierte Versandmethode in Kommunikation mit den Verwaltungs- / Amtsgerichten genutzt werden. Bitte informiere Dich, ob es auch bei Deinem Gericht der Fall ist. Mehr Informationen zur Bund-ID erhältst Du hier: https://id.bund.de/de
+ Ist es wichtig, beim Verwaltungsgericht Fristen einzuhalten, und wie kann ich sie verlängern?
Es ist in dem Verfahren vom Verwaltungsgericht wichtig, dass Fristen grundsätzlich eingehalten werden.
Wenn Du siehst, dass Du eine Frist nicht einhalten kannst, besteht immer die Möglichkeit der Fristverlängerung.
Fristen können immer großzügig verlängert werden. Du brauchst für eine Fristverlängerung lediglich einen Zweizeiler an das Gericht zu schreiben. „Hiermit beantrage ich eine Fristverlängerung auf Grund von – Urlaub, Krankheit, wegen erheblicher Arbeitsüberlastung, Rechtsrat einholen, Du willst Dich noch informieren, usw." Somit kannst Du das Verfahren selbst hinauszögern, um bestens vorbereitet zu sein.
Was passiert wenn, die Frist zur möglichen Verlängerung verstrichen ist?
Selbst wenn die ursprünglich gesetzte Frist verstrichen ist, bevor Du alle Dokumente eingereicht hattest, zählen immer noch alle Argumente / Dokumente, die Du bis zu der Entscheidung vor Gericht eingereicht hast.
Also es gilt auf jeden Fall: Auch wenn die Frist bereits abgelaufen ist, kannst Du nachträglich Dokumente einreichen. Die Dokumente müssen bei der Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht mitberücksichtigt werden.